Ob
es um den Einbau lokaler Hausalarmanlagen mit einer Anlagengröße von 2 -
8 Meldergruppen oder um große Ringbus-Brandmeldenetzwerke geht, wir
können Ihnen zu den unterschiedlichen Anwendungsbereichen
maßgeschneiderte Lösungen anbieten.
Wichtige gesetzliche Grundlagen:
DIN 14675 Brandmeldeanlagen Aufbau und Betrieb DIN/VDE 0833 Teil 2
Gefahrenmeldeanlagen(Festlegung für BMA); VdS-Richtlinie für
automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau VdS 2095 08/93(04).
In welchen Objekten Brandmeldeanlagen erforderlich sind und durch
welche Melder alle Möglichkeiten der Brandfrüherkennung sinnvoll
erschlossen werden, sollte im Vorfeld der Anlagenplanung bereits im
Brandschutzgutachten festgelegt werden.
Kommt es zum Einbau einer
derartigen Anlage in Verbindung mit der Aufschaltung auf eine Leitstelle
der örtlichen Feuerwehr, so sollten grundsätzlich die Planungs- und
Ausführungs-unterlagen den zuständigen Brandschutzbehörden zur
Bestätigung vorgelegt werden.
Da
es in den einzelnen Städten unterschiedliche Bedingungen und
Vorschriften gibt, ist es weiterhin notwendig, von der zuständigen
Brandschutzbehörde die "Technischen Anschlussbedingungen" anzufordern.
Ein heißes Thema ist die Fehl- bzw. Falschalarmhäufigkeit. Hier bedarf
es einer sorgfältigen Prüfung aller Umgebungsbedingungen und
Einflussgrößen, bevor mit der Realisierung der Anlage begonnen wird.
Vertrauen Sie hier auf unsere Erfahrung als Facherrichter und ersparen
Sie sich eine Menge Ärger, indem Sie mit uns zusammenarbeiten.